AGB
1. Allgemeines – Geltungsbereich
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Rausgebrannt e.U. Bernhard Rameder, FN 298230z des HG Wien und dem Kunden, im Folgenden kurz „Rausgebrannt“ genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
b) „Verbraucher“ sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.
c) „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. „Unternehmen“ sind alle auf Dauer angelegten Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
d) „Kunden“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Als vereinbart gilt, dass im Falle der Verwendung von AGB durch den Kunden im Zweifel von den AGB der Firma Rausgebrannt auszugehen ist, auch wenn die AGB des Kunden unwidersprochen bleiben.
e) Vertragserfüllungshandlungen der Firma Rausgebrannt gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden AGB des Kunden.
2. Vertragsabschluss
a) Angebote der Firma Rausgebrannt sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
b) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei elektronischer Bestellung kann der Zugang der Bestellung innerhalb angemessener Frist bestätigt werden; die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch die Firma Rausgebrannt dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine verbindliche Annahmeerklärung dar, wenn dies seitens der Firma Rausgebrannt ausdrücklich erklärt wird.
c) Die Firma Rausgebrannt ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
d) Der Vertragsabschluss mit Unternehmen erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht vollständiger Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten.
e) Von der Firma Rausgebrannt zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben deren geistiges Eigentum.
f) Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma Rausgebrannt.
g) Sofern eine Beauftragung auf elektronischem Weg erfolgt, kann der Vertragstext von der Firma Rausgebrannt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet werden.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Im Falle einer Selbstbelieferung der Firma Rausgebrannt durch Dritte behält sich die Firma Rausgebrannt das Eigentum an der durch sie bearbeiteten Ware vor; dies bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat die Firma Rausgebrannt unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
b) Die Firma rausgebrannt ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die bearbeitete Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt jedenfalls vorbehalten.
c) Der Unternehmer ist berechtigt, die von der Firma Rausgebrannt bearbeitete Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
4. Vergütung
a) Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend. Im Rechtsverkehr mit Unternehmern verstehen sich Preisangaben als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Sämtliche Preisangaben, auch Bruttopreisangaben gegenüber Verbrauchern, verstehen sich zuzüglich allfälliger Versand-, Liefer- und Transportkosten sowie sonstiger Barauslagen. Gefahr und Kosten des Transports zu und von der Firma Rausgebrannt trägt ausnahmslos der Kunde.
c) Rechnungen sind bei Übergabe der bearbeiteten Ware in bar oder innerhalb von 7 Werktagen mittels Überweisung ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Die Firma Rausgebrannt behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten, wie etwa Kreditkarten auszuschließen.
d) Der Verbraucher hat während des Zahlungsverzuges die Geldschuld in Höhe von 4% zu verzinsen. Der Verbraucher verpflichtet sich, eine Eintreibungskostenpauschale in Höhe von € 60,– inkl. USt. pro fälliger Rechnung zu tragen.
e) Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Firma Rausgebrannt oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch die Firma Rausgebrannt schriftlich anerkannt wurden.
f) Der Unternehmer hat während des Zahlungsverzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Firma Rausgebrannt vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung notwendige Kosten, wie insbesondere Anwaltskosten, zu tragen.
g) Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Firma Rausgebrannt schriftlich anerkannt wurden. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
5. Gefahrenübergang
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den mit der Ausführung der Versendung Beauftragten, über.
b) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist.
c) Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
6. Haftungsbeschränkung – und freistellung
a) Die Firma Rausgebrannt übernimmt keine Haftung für zur Lasergravur übergebene Gläser, elektronische Geräte, Uhren, Schmuck, Schreibgeräte und sonstige Wertsachen. Die Übernahme zur Gravur erfolgt diesfalls auf ausdrücklichen Wunsch und auf eigene Gefahr des Kunden.
b) Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der Firma Rausgebrannt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.
d) Die Firma Rausgebrannt haftet nur für eigene Inhalte auf deren Websites. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Firma Rausgebrannt für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Firma Rausgebrannt macht sich fremde Inhalte nicht zu eigen.
7. Schlussbestimmungen
a) Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
b) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Rausgebrannt örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am nächsten kommt.